Zuschüsse
Zuschuss Hochstamm-Obstbäume und Komposter
Die Stadt Ettenheim fördert seit dem Jahr 1988 kontinuierlich die Pflanzung von Hochstammobstbäumen. Innerhalb dieses Zeitraums wurde die Pflanzung von über 3.500 Hochstammobstbäumen gefördert. Gefördert wird die Pflanzung momentan mit 50% der Anschaffungskosten, maximal jedoch 12,50 € je Baum.
Seit dem Jahre 2016 wird nun ebenfalls die Pflege und Bewirtschaftung von Streuobstwiesen gefördert. Hierbei wird der Schnitt von maximal zehn Hochstammobstbäumen innerhalb von fünf Jahren je Antragsteller gefördert.
Die dazugehörigen Formulare finden Sie auf dieser Seite zum Download, diese können Sie auf den Ortsverwaltungen, dem Bürgerbüro oder direkt im Stadtbauamt bei Frau Augsten abgeben.
Formular für Zuschuss Komposter
Ansprechpartner:
Bauamt - Liegenschaften, Wald, Feuerwehr, Naturschutz
Zuschuss für Inanspruchnahme einer Hebamme
Die Stadt Ettenheim bietet für freiberufliche Hebammen einen Gutschein über 40,00 € zur Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen, die nicht von Kostenträgern übernommen werden, an.
Voraussetzung zur Gewährung des Zuschusses an die Hebamme ist, dass die Mutter des Kindes in Ettenheim wohnhaft ist.
Der Antrag muss von der Mutter ausgefüllt und die die Wochenbetthebamme ausgehändigt werden.
Wir bitten die Hebammen die Anträge in dem Jahr, in dem das Kind geboren wurde, bei der Stadt Ettenheim einzureichen.
Gerne können die Anträge über das laufende Jahr gesammelt werden.
Spätester Abgabezeitpunkt ist Mitte Dezember.
Wir bitten um Beachtung, dass Anträge, die mehr als ein Jahr zurückliegen, leider nicht mehr ausbezahlt werden können.
Ansprechpartner:
Hauptamt - Sekretariat