Allgemeine Hinweise zum Wählen

Wahlkreuz

Am kommenden Sonntag, dem 9. Juni finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Bürgerinnen und Bürger können einen neuen Gemeinderat, neue Ortschaftsräte Altdorf, Münchweier, Ettenheimmünster und Wallburg sowie einen neuen Kreistag wählen. Außerdem findet am gleichen Tag die Europawahl statt.

Zwischenzeitlich haben alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Durch den Erhalt der Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bestätigt, dass Sie im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks aufgenommen wurden. Außerdem wird Ihnen auf diesem Schreiben ausgewiesen, für welche Wahlen Sie wahlberechtigt sind.

Europawahl

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen und im Wählerverzeichnis der Kommune eingetragen sind.

Wie wird gewählt?

Die Teilnahme an der Europawahl kann durch den Besuch des Wahllokals am Wahltag 9. Juni oder per Briefwahl im Vorfeld der Wahlen erfolgen.

Bei der Europawahl hat jede/r Wahlberechtigte eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen.

Kommunalwahl

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde, bzw. bei der Ortschaftsratswahl dem Ortsteil, wohnen und im Wählerverzeichnis der Kommune eingetragen sind.

Wie wird gewählt?

Die Wahlberechtigten bekommen voraussichtlich in der Zeit vom 21.05.2024 bis 07.06.2024 bereits vorab die Stimmzettel per Post, so dass sie in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden können. Am 9. Juni gibt es dann im Wahllokal die entsprechenden Umschläge in die jeweils die Listen für die Kreis-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl gesteckt und anschließend in die Wahlurne geworfen werden.

Bitte bringen Sie Ihren zuhause ausgefüllten Stimmzettel sowie die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis zur persönlichen Stimmabgabe ins Wahllokal mit.

Sollten Sie parallel zum Stimmzettelversand einen Briefwahlantrag stellen, ist es möglich, dass Sie die Unterlagen vom Wahlamt doppelt erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass es nicht in allen Fällen möglich ist, einen Doppelversand zu vermeiden.

Was geschieht, wenn ich am 9. Juni verhindert bin?

Es ist möglich bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Briefwahl zu beantragen. Dies geschieht im Rathaus. Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Anträge telefonisch oder per SMS sind nicht zulässig. Infos unter

Wie können die Stimmen vergeben werden?

Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat Altdorf

Bei den oben genannten Wahlen findet Verhältniswahl statt. Dies bedeutet, dass einem einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden können. Diese Stimmhäufung wird kumulieren genannt. Außerdem können die Stimmen auf einer oder mehreren Listen verteilt werden. Letzteres heißt panaschieren. Wichtig ist, dass die vorgegebene Gesamtstimmenzahl nicht überschritten wird, da das Ganze sonst ungültig wird. Es müssen aber nicht alle Stimmen vergeben werden. Wird ein Stimmzettel unverändert abgegeben, erhält jeder Kandidat darauf eine Stimme.

Ortschaftsrat Ettenheimmünster, Münchweier und Wallburg

Da bei den oben genannten Wahlen jeweils nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet Mehrheitswahl statt. Das bedeutet, dass kein Bewerber/keine Bewerberin mehr als eine Stimme erhalten darf.

Wird ein Stimmzettel unverändert abgegeben, erhalten die ersten im Stimmzettel aufgeführten Bewerber/Bewerberinnen je eine Stimme (der Reihenfolge nach so viele Kandidaten, wie Stimmen zu verteilen sind; z.B. bei 10 Stimmen bei der Ortschaftsratswahl Münchweier, die ersten 10 im Stimmzettel aufgeführten Bewerber).

Dürfen weitere Namen hinzugefügt werden?

Bei der Wahl des Kreistags, Gemeinderates und Ortschaftsrats Altdorf dürfen keine weiteren Nahmen hinzugefügt werden, diese Stimmen sind ungültig. Der Wahlschein selbst bleibt aber gültig.

Bei der Wahl der Ortschaftsräte Münchweier, Wallburg und Ettenheimmünster können weitere Personen hinzugefügt werden. Für diese gilt jedoch, dass Sie Bürger der jeweiligen Ortschaft sein müssen und keine Ausschlussgründe gem. § 28 GemO vorliegen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass bei einer solchen Eintragung zweifelsfrei erkennbar sein muss, welche Person gemeint ist. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile durch Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben.

Woher weiß ich, wie viele Stimmen abgegeben werden können?

Das steht in den Wahlunterlagen (Stimmzettel und Merkblatt „Wichtige Hinweise zur Stimmabgabe“). Dort ist auch vermerkt, wie viele Stimmen ein Kandidat maximal erhalten darf.

Was tun, wenn ich mich verschrieben habe?

Korrekturen sind möglich. Wichtig ist aber, dass der Wille des Wählers eindeutig erkennbar ist. Außerdem gibt es im Wahllokal bei Bedarf neue Stimmzettel.