Louis-René-Edouard, Prince de Rohan-Guémené, geb. 25.09.1734 in Paris; gest. 16.02.1803 in Ettenheim; Fürstbischof von Straßburg 1779-1801 (1803)
„…wie sehr das Volk diesem unglücklichen Fürsten zugethan gewesen…“
Unglücklich in die Affäre um das „Halsband der Königin Marie Antoinette“ verstrickt und durch den Ausbruch der Französischen Revolution zur Emigration gezwungen, hat der letzte Straßburger Fürstbischof, Kardinal Louis de Rohan-Guémené, weit über die Grenzen Frankreichs hinaus traurige Berühmtheit erlangt. Am 25. September 1734 wurde Louis de Rohan-Guémené in Paris geboren. Nach Studien im Collegium du Plessis, im Seminar von St. Magloir und der Priesterweihe erhielt der 21jährige 1756 die Abtei Chaise-Dieu in der Auvergne. Im gleichen Jahr, am 23. September, wurde sein Onkel Louis César Constantin de Rohan zum Fürstbischof von Straßburg gewählt. Der 60jährige Bischof erbittet bereits zwei Jahre nach seiner Amtseinführung einen Koadjutor und erhält denselben am 22. November 1759 in der Person seines 25jährigen Neffen. Nach seiner Priesterweihe erhält dieser im Jahr 1761 die Abtei Mont-Majour, wird am 11. Juni Mitglied der Französischen Akademie und empfängt in Straßburg am 7. Mai 1770 zusammen den Brautzug der Marie Antoinette. Vom 6. Januar 1772 an vertritt er Frankreich als Botschafter am Wiener Hof, erhält trotz seiner Abberufung 1777 die Würde eines Grand-Aumônier de France und am 1. Juli 1778 den Kardinalshut, gepaart mit den Einkünften der Abtei St. Waast bei Arras sowie dem bald darauf verliehenen Titel eines Provisors der Sorbonne. Nach dem Tod seines Onkels am 11. März 1779 bestieg er den Stuhl des Straßburger Bistums. Als typischer Vertreter seiner Zeit blieb er wie selbstverständlich weiter in Paris, wo er im Jahre 1785 durch seine Verwicklung in die berühmte Halsbandaffäre unfreiwilliger Weise selbst mit zum Ausbruch der Revolution beitrug. Im Zusammenhang mit diesem Skandal zunächst in eine seiner Abteien verbannt, konnte er sich Anfang Februar 1787 in Zabern niederlassen. Recht rasch erkannte er, dass seine Person nach 1789 im revolutionären Frankreich nicht mehr sicher war. Am 13. Juli 1790 überquerte er mit seiner Hofhaltung bei Kappel den Rhein, um sich in den rechtsrheinischen Besitzungen des Straßburger Hochstiftes, namentlich im Oberamt Ettenheim, niederzulassen. Im notdürftig zum Palais umgebauten straßburgischen Amtshaus in Ettenheim schlug er seine provisorische Residenz auf. Während der Revolutionskriege musste er Ettenheim mehrfach verlassen. Er floh 1796 nach Baden in der Schweiz, später nach Regensburg, auch nach St. Pölten. Seine Hoffnungen auf baldige Wiederherstellung der alten Zustände in Frankreich wurden jedoch enttäuscht. Im Jahr 1801 musste er die Abtrennung des rechtsrheinischen Diözesangebietes und Errichtung eines neuen Straßburger Bistums erleben. Ihm blieb als Bischof lediglich die Ortenau, die noch einige Jahre als Rest des alten Bistums Straßburg selbständig war. Als weltlicher Herrscher besaß er nur noch die beiden kleinen Oberämter Oberkirch und Ettenheim, die Ende 1802 von Markgraf Carl Friedrich in Besitz genommen wurden. Als gebrochener Mann, der sich im Alter erstmals auf seine Aufgaben als Priester und Bischof besann, starb er im Alter von 68 Jahren am 16. Februar 1803 in Ettenheim und wurde dort in der Pfarrkirche, der letzten Bischofskirche des alten Bistums Straßburg, beigesetzt. Der Ettenheimer Hofrat Stuber meldete an die Markgräfliche Regierung in Karlsruhe: „Übrigens hat dieser Vorfall in hiesiger Stadt eine auserordentliche Sensation verursacht und überhaupt zu tage geleget, wie sehr das Volk diesem unglücklichen Fürsten zugethan gewesen.“
Gastbeitrag von Dr. Jörg Sieger, basierend auf seinem Buch „Kardinal im Schatten der Revolution“, Kehl 1986