Das Wort "Allmende" stammt von dem althochdeutschen "algimeinida" ab. Es ist ein sehr alter Begriff aus dem Rechtswesen. Unter "Allmende" (Gemeindeflur, Gemeinweide) versteht man seit dem Mittelalter nutzbares Land, das im Gemeinschaftsbesitz der Dorfgemeinde ist. Es darf von den Bauern des Dorfes als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Je nach Bedarf wird es zur Viehweide (Kühe), Schweinemast, Holznutzung, Jagd und Fischerei genutzt. Die Allmende verschaffen den Gemeinden Einkommen, helfen den Unterhalt der ärmeren Dorfgenossen bestreiten und stellen eine Reserve für Landbedarf dar.
In der 1626 geschriebenen "Erneuerung der Rechte des Klosters Ettenheimünster in Münchweier" wird die Münchweierer "Allmend" mehrfach erwähnt, unter anderem bei der Lagebeschreibung des neuen Hirtenhauses bei der Dorfmühle (siehe Abbildung).
Quellen:
Der große Brockhaus. 16. Aufl., Bd. 1: A - Beo. S. 188. F. A. Brockhaus, Wiesbaden 1952 Toyka-Seid, Christiane / Gerd Schneider: Allmende / Almende. Das junge Politik-Lexikon. Bundeszentrale für politische Bildung 2022. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/319807/allmende-almende/ Köbele, Albert: Ortssippenbuch Münchweier. Grafenhausen 1961, S. 36-37, 46 https://de.wikipedia.org/wiki/Allmende