Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen diesen dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Der Flyer des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg enthält weitere wichtige Informationen rund um das Thema Wohnberechtigungsschein:

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Wohnberechtigungsschein haben, wenden Sie sich gerne an unser Bauamt:

Kontakt

Frau Laura Wazeck

Bauamt - Bauverwaltung/Beitragsrecht/Zentrale Vergabestelle

Fax +49 7822 432 399