Klage wird abgewiesen: weitere Hürde zum Bau von 14 Wohnungen überwunden

Mehrfamilienhaus Ettenheimmünster
Bildquelle: Stadt Ettenheim

Die Klage gegen Baugenehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis für die Bebauung gegenüber der Rehaklinik in Ettenheimmünster wurde vergangene Woche vor der zweiten Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts verhandelt; am Montag wurde vom Gericht mitgeteilt: Die Klage eines Nachbarn des Baugrundstücks wird abgewiesen. Bürgermeister Bruno Metz ist erleichtert, dass die Stadt Ettenheim mit der Abweisung der Klage dem dringend benötigten Neubau von 14 Wohnungen nähergekommen ist.

Die Stadt hatte im Dezember 2020 den Bauantrag eingereicht. Im Frühjahr 2021 hatte ein Angrenzer Widerspruch dagegen eingelegt und einen Bürgerentscheid auf den Weg gebracht, der im August 2021 scheiterte, weil das erforderlich Quorum von 20 Prozent aller Wahlbeteiligten nicht erreicht wurde. Daraufhin hat der Kläger Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes eingelegt. Das Thema landete damit beim Regierungspräsidium Freiburg, das den Widerspruch nach intensiver Prüfung zurückgewiesen hat. Danach hat der Angrenzer Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, die nun auch abgewiesen wird.

Das Verwaltungsgericht hatte bei der Verhandlung vergangene Woche im Wesentlichen drei Fragen erörtert: Ob die geplante Bebauung gegen Abstandsregelungen verstößt, ob das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten worden ist und ob es bei den wasserrechtlichen Vorgaben einen Verstoß gibt. Bei den ersten beiden Punkten kam das Gericht schnell zu der Einschätzung, dass kein Verstoß erkennbar ist. Beim Wasserrecht musste intensiver geprüft werden. Da das Grundstück, wie viele entlang des Ettenbachs, innerhalb eines Überschwemmungsgebietes liegt, gilt ein grundsätzliches Bauverbot. Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Eine pauschale Regelung gebe es hier nicht, die Entscheidung hänge vom Einzelfall ab und könne an Bedingungen geknüpft werden. Die Bedingungen seitens des Landratsamtes für die Genehmigung des Vorhabens waren der Abriss der Brücke, die auf der Südseite des Grundstückes über den Ettenbach führt, um einem potentiellen Rückstau zu verringern. Zusätzlich müssen von der Uferböschung 140 m³ Erde abgetragen werden, was dem Verdrängungsvolumen des geplanten Neubaus beim sogenannten 100-jährigen Hochwasser entspricht. Was das Haus verdrängt, wird am Südende des Grundstücks neu geschaffen. Als Vergleich: 2014 hat die Stadt oberhalb von Ettenheimmünster ein Regenrückhaltebecken mit einem Volumen von 15.000 m³ gebaut.

Der Rechtsanwalt und der Gutachter der Klägerseite bemängelten vor allem die "fehlende Nachvollziehbarkeit". Sie warfen dem Landratsamt vor, die Einschätzung der Hochwassersituation beziehe sich auf ungenaue und alte Daten. Eine Frage war auch, wie sich die denkmalgeschützte Mauer zwischen dem vorgesehenen Baugrundstück und der Fläche des Klägers auf eine Hochwassersituation auswirkt. Die Vertreterin des Landratsamtes sah durch die Bebauung keine Verschlechterung der Hochwassersituation für die zwei angrenzenden Grundstücke des Klägers. Die vorgesehene Bebauung wirke sich kaum auf die Hochwassersituation aus. Das Grundstück des Klägers liege außerdem höher als das der Stadt. Im Anschluss an die Erörterung hatte sich die Kammer selbst ein Bild von den Grundstücken und den weiteren örtlichen Gegebenheiten gemacht.

Von den 14 Wohnungen sollen 2 von der Maria-Kiefel-Stiftung gekauft werden, die über die Mieteinnahmen ihre soziale und kulturelle Arbeit bestreiten kann. Vorgesehen ist, 8 der Wohnungen über den preisgebundenen Wohnungsbau zu erstellen.

Für das Wohnungsbauvorhaben liegt bereits eine Förderzusage aus dem Landesprogramm zur sozialen Mietwohnraumförderung in Höhe von 1.363.500 Euro vor. Diese Förderung umfasst 6 Wohnungen für die eine Mietabsenkung um 40% für 40 Jahre verbunden ist. Da die Förderzusage aktuell bis April 2025 befristet ist, müsste zeitnah mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Für weitere 2 Wohnungen, die die Maria-Kiefel-Stiftung übernehmen soll, liegt eine Reservierungszusage vor, die auch einen Zuschuss von über 300.000 Euro umfasst.  Auch hier gelten die Förderbedingungen der 40 jährigen Mietpreisbindung mit einer Absenkung um 40% unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Außerdem liegt für das gesamte geplante Objekt eine KfW-Förderzusage des Bundes für Energieeffizienzneubau (KfW 55 Gebäude) in Höhe von 387.500 Euro vor.

Von der Einkommenssituation kann etwa die Hälfte der deutschen Bevölkerung einen Wohnberechtigungsschein erhalten, der Voraussetzung für die Anmietung der preisgünstigen Wohnungen ist. Das Förderprogramm trifft also die Mitte der Bevölkerung.

Die anderen 6 Wohnungen sollen frei finanziert werden. Dieser Mix soll möglichst vielen Menschen aus dem Ort die Chance bieten, in dieses Gebäude einzuziehen. Solche, die auf günstigere Mieten angewiesen sind und solche, die vielleicht ein Haus freimachen und damit nicht in den Genuss der vergünstigten Miete kommen.
 
Die kommunalen Gremien stehen einmütig hinter diesem Projekt. Durch Widersprüche, Klage und Bürgerentscheid hat der Nachbar das Projekt bisher drei Jahre aufgehalten. Förderbescheide mussten schon zurückgegeben werden. Die Stadtverwaltung würde sich mit den kommunalen Gremien sehr freuen, wenn das Projekt nun rasch angegangen werden könnte, um der sehr großen Nachfrage nach Wohnraum etwas abhelfen zu können.