Kompromiss im Streuobststreit in Ettenheim

Streuobstwiese
Bildquelle: Büro Faktor Grün

In der rechtlichen Auseinandersetzung um Streuobstbäume im von der Stadt Ettenheim vorgesehenen Wohnbaugebiet Supperten II erzielten Vertreter der Stadt und des NABU jetzt eine Einigung. Die Stadt führt ein Verfahren zur Heilung von Mängeln im Bebauungsplanverfahren durch und der NABU nimmt seinen Widerspruch gegen die Umwandlungsgenehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis vom 05.05.23 zurück. Die Heilung der Mängel bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von diesem Jahr, dass die beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach § 13 b Baugesetzbuch aufgehoben hat. Das Bebauungsplanverfahren im Normalverfahren wurde von der Stadt bereits im Sommer beauftragt und soll im Frühjahr zur Beschlussreife gebracht werden. Da der NABU keine weiteren Rechtsmittel gegen das Baugebiet betreiben wird, können die Rodungsarbeiten zur Vorbereitung des Baugebiets noch bis zum 28.02.2024 erfolgen. Gemeinsam haben NABU und Stadtverwaltung festgestellt, dass in der konkreten Situation und Planung des Baugebietes Supperten II einerseits und des relativ geringwertigen betroffenen Streuobstbestandes andererseits den Anliegen von Schutz und Entwicklung von Streuobst durch die geplanten Ausgleichs- und zusätzliche Pflegemaßnahmen besser gedient wird. Die Stadt wird die Streuobstfördermaßnahmen wiederaufnehmen und weitergehende Fördermaßnahmen für Streuobstanbau betreiben.

Konkret wird unmittelbar das Programm zur Bezuschussung der Pflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen und zur Pflege bestehender Bäume wiederaufgenommen. Privatpersonen können damit wieder Förderanträge stellen und dürfen mit einer Bezuschussung rechnen. Die Stadt fördert die Neuanpflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen mit 12,50 € pro Baum. Da die Pflege dieser Kulturbäume Voraussetzung für deren Erhalt ist, unterstützt die Stadt mit 25 € die Erstpflege in den ersten 10 Jahren und dann alle fünf Jahre die Pflegemaßnahmen mit 50 € pro Baum.

Darüber hinaus wollen NABU und Stadt gerne auch gemeinsam mit weiteren Partnern zusätzliche Maßnahmen der Streuobstförderung angehen. Dazu gehören Streuobstpflegetage, wo unter Anleitung fachkundiger Obstbaumexperten Wissen rund um den Schnitt von Streuobst vermittelt wird sowie weitere Maßnahmen zur Vermarktung von Produkten aus der Streuobstlandschaft. Ziel ist die Etablierung eines Konzeptes, das langfristig die Erhaltung der ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Streuobstwiesen auf der Gemarkung sichert. Um das Konzept zu konkretisieren, werden sich Gemeindeverwaltung und NABU Ettenheim im neuen Jahr zusammensetzen.

Sowohl NABU wie Bürgermeister Bruno Metz als Vertreter der Stadt stellten fest, dass beim Thema Streuobst eine hohe Übereinstimmung besteht. Konträr blieben die Positionen bei der künftigen Wohnraumentwicklung. Die Stadt hat in Bezug auf das Baugebiet Supperten II den diesbezüglichen Bedarf und einen Mangel an Alternativen aufgezeigt. Aus Sicht des NABU sollte die Bauleitplanung der Stadt künftig auf höhere Verdichtung und weniger Einfamilienhäuser gegenüber mehr auf Geschosswohnungsbau setzen, um den bestehenden Wohnraumbedarf möglichst flächensparend zu decken. Nur so ließen sich die auf Landesebene gesteckten Ziele zum Flächenverbrauch, zum Klimaschutz und zur Schaffung von Wohnraum erreichen.

Begrüßt hat der NABU, dass die Stadt beabsichtigt, im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg eine Wiedervermietungsprämie sowie eine Beratungsprämie einzuführen und so Anreize zur Nutzung und Schaffung von innerörtlichem Wohnraum gegeben werden.

Die Ausgleichsfläche mit rund 1 ha Fläche wurde von der Stadt vor wenigen Wochen bereits mit 94 hochstämmigen Streuobstbäumen bepflanzt.

(Erstellt am 22. Dezember 2023)