Fälligkeit 3. Abschlag der Gewerbe- und Grundsteuer
Am 15. August 2024 wird die 3. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2024 zur Zahlung fällig.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.
Für Nicht-Abbucher zu beachten! Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Ettenheim:
Sparkasse Offenburg/Ortenau
IBAN: DE54 6645 0050 0070 0000 14
BIC: SOLADES1OFG
Volksbank Lahr eG
IBAN: DE58 6829 0000 0060 0998 04
BIC: GENODE61LAH
Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.
Für Auskünfte und Rückfragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an:
Rechnungsamt - Sekretariat, Gebühren- und Steuererhebung
Grundsteuer, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge, Vergnügungssteuer
Für Auskünfte und Rückfragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an:
Rechnungsamt - Gebühren- und Steuererhebung
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