- Allgemeine Hochschulreife
- Lehramtsdiplom, Zeugnis, Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung
- Studienindex, „Diploma Supplement“,„Transcript of Records"
- Bescheinigung über die Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Lehrkraft nach abgeschlossener Lehrerausbildung
- Geburtsurkunde
- Reisepass
- soweit vorhanden
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
- Aufenthaltsgenehmigung
Eine Bearbeitung kann nur mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sowie mit den vollständig vorgelegten Unterlagen erfolgen. Gerne können Sie uns Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten elektronisch übermitteln. In diesem Falle schicken Sie uns den Antrag und die amtlich beglaubigten Übersetzungen an folgende Adresse: .
Bitte beachten Sie, dass hier nur PDF-Dateien akzeptiert werden können. Als PDF senden Sie uns bitte das eingescannte Original und, sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die deutsche amtlich beglaubigte Übersetzung zu und beschriften die einzelnen PDFs mit einer Bezeichnung des jeweiligen Inhalts.
Sie können uns Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auch per Post zusenden. In diesem Fall senden Sie uns Kopien Ihrer Originaldokumente und, sofern die Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, die Kopien der amtlich beglaubigten Übersetzungen.
Legen Sie Ihrem Antrag keine Originaldokumente bei!
Die Übersetzungen müssen von einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt werden. Die Vorlage der Originale kann verlangt werden.
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt.