Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, weist darauf hin, dass Bienenhalter ihre Bienenhaltung registrieren lassen müssen.
Dies geschieht mittels Tierhalterantrag.
Sofern ein Bienenhalter auf Grund einer anderen registrierpflichtigen Nutztierart bereits eine HIT- Registriernummer hat, kann diese um den Betriebstyp „Bienen“ erweitert werden („Änderungsantrag“ ankreuzen).
Die Registrierpflicht gilt ausschließlich für den Hauptwinterstandort und nicht für saisonale Wanderstandorte.
Bisher wurden die Bienenhaltungen unter der Wohnortadresse des Imkers registriert.
Sofern diese Adresse identisch mit dem Hauptwinterstandort ist, muss nichts Weiteres veranlasst werden.
Eine Änderung („Änderungsantrag“ ankreuzen) ist nur dann notwendig, wenn die Bienen für die Überwinterung an einem anderen Ort stehen.
Gibt es mehrere Hauptwinterstandorte auf verschiedenen Gemeinden, so sind diese zusätzlich unter Vergabe einer weiteren Nummer anzuzeigen.
Vorgaben zur Bienenwanderung bzw. zum Zukauf von Bienen entnehmen Sie den vertiefenden Informationen.