Der Ettenheimer Gemeinderat kam nach der konstituierenden Sitzung vor den Sommerferien am vergangenen Dienstagabend in neuer Besetzung erstmals zusammen und hatte einige wichtige Vorhaben und Projekte auf seiner Tagesordnung.
So stand unter anderem die Entscheidung über die Antragstellung zur Einrichtung einer 30er-Zone in der Otto-Stoelcker-Straße zur Diskussion und Abstimmung. Bereits in der Sitzung am 21.03.2023 hatte der Gemeinderat über die Einrichtung eines Tempolimits von 30 km/h auf der Otto-Stoelcker-Straße beraten und sich mehrheitlich für eine Antragsstellung zur Einrichtung eines Tempo 30-Limits in der Otto-Stoelcker-Straße ausgesprochen. Auf den daraufhin gestellten Antrag teilte das Landratsamt Ortenaukreis mit, dass die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 nicht erfüllt seien.
Nachdem im Sommer dieses Jahres die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dahingehend geändert worden ist, dass eine innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h möglich ist, wenn damit die Verkehrssicherheit von hochfrequentierten Schulwegen sichergestellt wird, hat nun der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, erneut einen Antrag beim Landratsamt Ortenaukreis zu stellen. Beantragt wird die Einrichtung eines Tempo 30-Limits werktags zwischen 7 und 17 Uhr ab Dirnlibrücke bis Heimschule.
Einstimmig wurde dem städtebaulichen Vertrags mit dem neuen Eigentümer des Pflegeheims St. Marien in Ettenheimmünster zugestimmt. Ein Tochterunternehmen der Europapark-Gruppe hatte im August das Pflegeheim St. Marien von der Caritas erworben. Aufgrund der Vorgaben der Landesheimbauordnung, kann das Pflegeheim aus rechtlichen und organisatorischen Gründen am bisherigen Standort nicht mehr betrieben werden. Im Gebiet „Auf den Espen“ in Ettenheim entsteht deshalb bis Ende 2025 ein neues Pflegeheim. Im bisherigen Gebäude plant der Europapark die Unterbringung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Europapark arbeitet mit der Barockstadt im Tourismus eng zusammen und beschäftigt außerdem auch viele Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe in der Region. Damit der künftige Betrieb der Wohnungen einvernehmlich läuft, wurde ein städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet, der Fragen wie Mietzeiten, Verkehr, Parken oder Hausordnung regelt und gleichzeitig einen Interessensausgleich schafft. Der Ortschaftsrat Ettenheimmünster hatte diesem bereits zugestimmt.
Der Gemeinderat hat mit einer Gegenstimme der Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein "Solarenergie" und "Windenergie" zugestimmt. Der Regionalverband hatte die Stadt Ettenheim um Stellungnahme gebeten. Die kompletten Unterlagen sind unter rvso.de/solar und rvso.de/wind abrufbar. Die Stadt Ettenheim gibt folgende Stellungnahme ab:
Die Stadt Ettenheim ist schon Jahrzehnte aktiver Windkraftpartner und steht der Erzeugung erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Aufgrund der bestehenden, genehmigten und geplanten Anlagen besteht bereits eine erhebliche Belastung insbesondere der Ortsteile Wallburg, Münchweier und Ettenheimmünster. Durch die Planungen des Regionalverbandes würden Münchweier und Ettenheimmünster auf drei Seiten eng umschlossen werden, wodurch eine Überlastung entstehen würde. Aus Gründen des Überlastungsschutzes wird daher eine Streichung der in der folgenden Darstellung markierten Flächen gefordert. Die Stadt Ettenheim hat die Gemeinde Kappel-Grafenhausen gebeten, die Streichung einer Teilfläche zu unterstützen. Die im Nordosten dargestellte Streichung dient dem Überlastungsschutz in der Gemeinde Schuttertal, welcher die Gemeinde selbst bereits für diesen Bereich beim Regionalverband geltend gemacht hat.
Bei der Solarenergie sollen außerhalb der Vorbehaltsgebiete keine großflächigen PV-Freiflächenanlagen entwickelt werden. Mit dem Planungskonzept des Regionalverbandes wurde das Gemeindegebiet überprüft und geeignete Flächen ermittelt. Diese Plangrundlage beugt damit sogenannten „Windhundrennen“ und einer ungeplanten Nutzung der Freiflächen in der Gemeinde vor.