Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.
Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Diese Einrichtungen tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.
Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichem Bereich befähigen zur Anleitung, Lehre oder Organisation in folgenden Bereichen:
- Sport
- Amateurmusik, Amateurtheater oder Laienkunst
- Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis 27 Jahre
- die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen
- die Mitgestaltung des Sozialraums
- Tier-, Natur- und Umweltschutz
- Soziales
- Heimatpflege und allgemeine Weiterbildung
- Öffentliche und kirchliche Ehrenämter
- Vereinsmanagement
Die Beschränkung auf Aufgaben der Anleitung, Lehre und Organisation gilt nicht für die Qualifizierung für die Betreuung und Unterstützung hilfebedürftiger oder benachteiligter Menschen und die Qualifizierung für öffentliche Ehrenämter.