FAQ zur Bundestagswahl 2025

Wann wird gewählt?

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist,

  • wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 23. November 2024 – in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Darüber hinaus sind alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche) wahlberechtigt. Die Voraussetzungen lesen Sie bitte unter der FAQ: Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?

Wer kann gewählt werden?

Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden. Wählbar sind diejenigen, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wählbar sind diejenigen, die

  • vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
  • infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Landeslisten können nur von Parteien eingerichtet werden. Einzelbewerbungen können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis 02.02.2025 versendet.

Sie haben bis zum 02.02.2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann wenden Sie sich bitte an info@ettenheim.de, Tel. 07822 432-0.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können am Wahltag mit Vorlage eines Ausweisdokumentes in dem ihnen zugeordneten Wahllokal wählen. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich. Das Wahllokal können Sie ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Dürfen ausländische Bürgerinnen und Bürger wählen?

Bei der Bundestagswahl dürfen ausschließlich deutsche StaatsbürgerInnen wählen. EU-BürgerInnen können ausschließlich bei Kommunal- und Europawahlen abstimmen.

Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?

Hier finden Sie nähere Informationen zu Auslandsdeutschen.

Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?

Der Zeitraum für die Briefwahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl dementsprechend kurz.

Voraussichtlich werden die Stimmzettel für die Bundestagswahl in der ersten Februarhälfte 2025 an die Gemeinden geliefert. Das späte Lieferdatum hat zur Folge, dass die bis dahin beantragten Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) erst ca. Mitte Februar an die entsprechenden Personen ausgeliefert bzw. zugestellt werden können.

Briefwahl vor Ort im Bürgerbüro

Aufgrund des kurzen Zeitraum, in dem die Briefwahlunterlagen verschickt werden, wird auf die Möglichkeit der „Briefwahl direkt vor Ort“ hingewiesen. Damit ist gemeint, dass die Briefwahlunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten voraussichtlich ab 10.02.2025 direkt bei der Stadtverwaltung Ettenheim, Bürgerbüro, Rohanstraße 16, 77955 Ettenheim abgeholt beziehungsweise diese auch direkt im Bürgerbüro ausgefüllt und abgegeben werden können.

Wie erreiche ich das Wahlamt?

Wahlleitung:

Ordnungsamt
Julia Zehnle
E-Mail: Julia.zehnle@ettenheim.de
Telefon: 07822 432-120