Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein Angebot der Jugendhilfe und bietet vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Die Kinder können im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumen betreut werden.
Das Jugendamt erteilt den Kindertagespflegepersonen die Kindertagespflegeerlaubnis nach Prüfung der persönlichen, fachlichen und räumlichen Voraussetzungen.
Als Fachberatung berät sie außerdem Eltern und interessierte Tagespflegepersonen rund um die Kindertagespflege.
Den Kontakt zu dem für Sie zuständigen freien Träger der Kindertagespflege und weitere Informationen erhalten Sie unter www.familie-ortenau.de.
Besondere Merkmale und Qualitätsaspekte der Kindertagespflege:
1. Kleine, überschaubare Gruppe von maximal fünf Kindern
2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
3. Individuelle Betreuung
4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
5. Möglichkeit für flexible Betreuungszeiten
6. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder in kindgerecht eingerichteten Räumen
7. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
8. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
9. Angebot der Jugendhilfe mit Kindertagespflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung
Auch wenn die Vermittlung Ihres Kindes zu einer Kindertagespflegeperson nicht durch das Jugendamt erfolgt oder bereits erfolgt ist, haben Sie gemäß § 23 Absatz 4 SGB VIII, als Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Bei Fragen zur Betreuung, Bildung und Erziehung oder auch zur Ihrer Kindertagespflegestelle wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachberatung.