Sie möchten einen Auszug oder eine Vertretungsbescheinigung aus dem Stiftungsverzeichnis beantragen?
Jeder kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde folgende Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis anfordern:
- unbeglaubigter Auszug
- beglaubigter Auszug
Stiftungen können zusätzlich Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigungen) anfordern.
Das Stiftungsverzeichnis ist eine Sammlung aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen, kommunalen und öffentlichen Rechts in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs.
Es dient der Stärkung der Sicherheit im Rechtsverkehr und der Erweiterung der Publizität im Stiftungswesen.
Enthalten sind Daten über Name, Anschrift, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung, den Tag der Verleihung der Rechtsfähigkeit und die anerkennende oder verleihende Behörde. Das Einsichtsrecht und der Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis beziehen sich auf diese Daten.
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe führen das Stiftungsverzeichnis für diejenigen Stiftungen, deren Sitz sich in ihrem Regierungsbezirk befinden.