Die durch ein anerkanntes Labor untersuchten Trinkwasserbefunde sind bis spätestens zum Ende eines Jahres dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz zuzusenden.
Eine Liste der in Baden-Württemberg ansässigen Baden-Württemberg zugelassenen Labore finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die Untersuchungsergebnisse müssen elektronisch mittels geeignetem Labordatenübertragungssysteme an das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz übermittelt werden. Dem untersuchenden Labor ist dazu gegebenenfalls eine Weiterleitungsvollmacht zu erteilen.
Wer dieser, im Interesse des Gesundheitsschutzes bestehenden gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, muss - auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Inhabern einer Wasserversorgungsanlage, die ihren Untersuchungspflichten nachgekommen sind - mit einer Geldbuße im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer gebührenpflichtigen Anordnung rechnen.