Fälligkeit 1. Abschlag der Gewerbe- und Grundsteuer
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Am 15. Februar 2025 wird die 1. Abschlagszahlung für die Gewerbe- und Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.
Für Nicht-Abbucher zu beachten! Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Steuer unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Ettenheim: